Bewirtungsbeleg

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Nachweis für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG)

Grunddaten

Art der Bewirtung

Bewirtung von Geschäftspartnern: 70 % der angemessenen Aufwendungen sind abziehbar, 30 % nicht.

Anlass & Teilnehmer

Aufwendungen

Gesamtaufwand0,00 €
Abziehbar (70 %)0,00 €
Nicht abziehbar (30 %)0,00 €
Als Betriebsausgabe0,00 €

Bitte füllen Sie die Pflichtfelder aus (Gastgeber, Datum, Gaststätte, Anlass, Teilnehmer, Rechnungsbetrag).

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