CUBE – das Würfelprinzip® · Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
CUBE arbeitet mit zwei Firmen. Beratung, Schulung und die Business Suite laufen über die CUBE – das Würfelprinzip® UG. Backoffice und Buchhaltung laufen über die CUBE Backoffice UG. Welche AGB gelten, steht in deinem Angebot.
Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Regelungen im jeweiligen Angebot gehen diesen Bedingungen vor.
Inhalt · Beratung
- 1. Geltungsbereich
- 2. Vertragsabschluss und Vorrang des Angebots
- 3. Leistungsarten
- 4. Termine und Absageregelung
- 5. Laufende Leistungen
- 6. Leistungserbringung
- 7. Mitwirkungspflichten des Kunden
- 8. Preise und Zahlungsbedingungen
- 9. Zahlungsverzug und Mahnwesen
- 10. Einsatz von Mitarbeitern und Dritten
- 11. Haftung
- 12. Datenschutz und Vertraulichkeit
- 13. BAFA-Förderberatung
- 14. Nutzungsrechte an Schulungsmaterialien
- 15. Schlussbestimmungen
CUBE – das Würfelprinzip® UG (haftungsbeschränkt). Gültig ab 01.09.2026.
§ 1Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung Version 4, gültig ab 01.09.2026, gelten für alle Verträge zwischen der CUBE – das Würfelprinzip® UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend „CUBE“ – und ihren Kunden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen; der Kunde bestätigt bei Vertragsabschluss seine Unternehmereigenschaft. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, CUBE stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2Vertragsabschluss und Vorrang des Angebots
Ein Vertrag kommt ausschließlich durch die aktive Annahme eines von CUBE erstellten Angebots durch den Kunden zustande, etwa durch Bestätigung in Textform, per E-Mail oder über ein von CUBE genutztes Angebotsportal. Die Terminbuchung für Erstgespräche über das auf der Webseite eingebundene Termintool stellt keinen Vertragsabschluss über kostenpflichtige Leistungen dar. Regelungen des jeweiligen Angebots – insbesondere zu Leistungsumfang, Vergütung, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist – gehen diesen Bedingungen vor.
§ 3Leistungsarten
CUBE bietet an: kostenfreie Erstgespräche, laufende Leistungen sowie Beratungs-, Schulungs- und Vermittlungsleistungen.
§ 4Termine und Absageregelung
Erstgespräche: Kostenfreie Erstgespräche können über das jeweils aktuelle Termintool auf der Webseite gebucht werden. Sie dienen ausschließlich dem gegenseitigen Kennenlernen und der Bedarfsklärung.
Beratungstermine und Bestandskunden: Die Terminabsprache erfolgt individuell nach direkter Absprache mit dem jeweiligen Berater. Diese Termine sind Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen und werden nicht separat abgerechnet, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht.
Absageregelung: Vereinbarte kostenpflichtige Termine sind verbindlich. Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn in Textform erfolgen. Bei Nichterscheinen oder nicht rechtzeitiger Absage gilt der Termin als durchgeführt; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Bei nachgewiesener höherer Gewalt, etwa plötzlicher Krankheit, behält sich CUBE vor, aus Kulanz Ersatztermine anzubieten.
§ 5Laufende Leistungen
Laufende Leistungen sind der Zugang zur CUBE Business SUITE oder wiederkehrende Beratung. Art, Umfang und Mindestlaufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus jeweils zum Monatsanfang; bei untermonatigem Start erfolgt eine anteilige Berechnung. Der Vertrag endet mit Ablauf der im Angebot vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung setzt einen Antrag des Kunden und ein erneutes Angebot von CUBE voraus. Die Leistungserbringung beginnt erst nach Zahlungseingang. Nicht genutzte Leistungen verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums; eine Übertragung oder Erstattung ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 6Leistungserbringung
Die Leistungserbringung erfolgt flexibel und ist nicht an feste Zeiten gebunden. CUBE behält sich vor, interne Zeitfenster zur Bearbeitung einzuplanen. Die erbrachten Leistungen werden dokumentiert. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
§ 7Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge – einschließlich erforderlicher Abstimmungen mit dem Steuerberater – rechtzeitig und vollständig bereit. Verzögerungen und Mehraufwand infolge fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von CUBE.
§ 8Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Die Leistungserbringung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist CUBE berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen oder einzustellen.
§ 9Zahlungsverzug und Mahnwesen
Der Kunde gerät spätestens mit Ablauf des Fälligkeitstages in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
CUBE führt ein automatisiertes Mahnverfahren durch:
- 1. Zahlungserinnerung 3 Tage nach Fälligkeit
- 2. Zahlungserinnerung 6 Tage nach Fälligkeit
- Mahnung 9 Tage nach Fälligkeit
CUBE ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahnkosten zu erheben; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Während des Verzugs besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung oder Nachholung.
§ 10Einsatz von Mitarbeitern und Dritten
CUBE ist berechtigt, zur Leistungserbringung Mitarbeiter sowie beauftragte Dritte einzusetzen. Diese handeln im Namen und Auftrag von CUBE. Etwaige Vollmachten gelten auch gegenüber diesen Personen.
§ 11Haftung
CUBE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CUBE nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf den Auftragswert der letzten zwölf Monate. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn und Datenverlust, ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CUBE.
§ 12Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet; insoweit ist CUBE eigenständig Verantwortlicher. Soweit CUBE im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten des Kunden in dessen Auftrag verarbeitet – etwa bei Prozessanalysen oder Schulungen mit Echtdaten –, schließen die Parteien die gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; deren Regelungen gehen diesen Bedingungen im Bereich des Datenschutzes vor. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 13BAFA-Förderberatung
Sofern Leistungen im Rahmen einer BAFA-Förderung erbracht werden, gilt: Die Beratung darf erst beginnen, nachdem der Förderantrag durch den Kunden gestellt und von der BAFA formal bestätigt wurde; diese Bestätigung stellt keine Zusage über die tatsächliche Bewilligung oder Auszahlung dar.
CUBE unterstützt den Kunden im Rahmen einer gesondert vergüteten Dienstleistung bei der Antragstellung sowie bei Abwicklung und Einreichung der Unterlagen; diese Leistung wird unabhängig von einer späteren Bewilligung erbracht und gesondert berechnet.
Die Vergütung der Beratungsleistung ist vom Kunden unabhängig von einer Förderung vollständig zu tragen und im Voraus fällig; eine Nichtbewilligung oder teilweise Ablehnung hat keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht.
CUBE übernimmt keine Garantie für die Bewilligung oder Auszahlung von Fördermitteln und haftet nicht für Entscheidungen der BAFA oder anderer Förderstellen.
Die Verantwortung für Richtigkeit, Vollständigkeit und fristgerechte Einreichung aller Angaben und Unterlagen liegt beim Kunden.
BAFA-Beratungen erfolgen in einem zeitlichen Rahmen, der den Anforderungen des Förderprogramms entspricht; die genaue Dauer richtet sich nach dem individuellen Projektumfang.
§ 14Nutzungsrechte an Schulungsmaterialien
Dem Kunden überlassene Schulungsmaterialien, Konzepte, Strategien und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch. Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist ohne vorherige Zustimmung von CUBE in Textform nicht gestattet.
§ 15Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von CUBE, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Strausberger Str. 15a
15345 Altlandsberg
Inhalt · Backoffice
- 1. Geltungsbereich
- 2. Leistungsgegenstand
- 3. Vertragsschluss und Vorrang des Angebots
- 4. Leistungsumfang und Durchführung
- 5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- 6. Laufzeit und Kündigung
- 7. Nicht genutzte Leistungen
- 8. Mitwirkungspflichten des Kunden
- 9. Einsatz von Mitarbeitern und Dritten
- 10. Haftung
- 11. Vertraulichkeit
- 12. Datenschutz
- 13. Zahlungsverzug und Mahnwesen
- 14. Schlussbestimmungen
CUBE Backoffice UG (haftungsbeschränkt). Stand August 2026.
§ 1Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung Version 2 vom August 2026 gelten für alle Verträge zwischen der CUBE Backoffice UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend „CUBE Backoffice“ – und ihren Kunden. Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, CUBE Backoffice stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2Leistungsgegenstand
CUBE Backoffice erbringt operative Backoffice-Dienstleistungen, insbesondere administrative, organisatorische und unterstützende Tätigkeiten sowie Belegerfassung und Kontierungsvorbereitung im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG.
Nicht Gegenstand der Leistungen sind Vorbehaltsaufgaben nach dem Steuerberatungsgesetz – insbesondere Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen sowie die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung – und ebenso wenig eine rechtliche, steuerliche oder sonstige beratende Tätigkeit.
Diese Aufgaben verbleiben beim Steuerberater des Kunden.
Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
§ 3Vertragsschluss und Vorrang des Angebots
Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von CUBE Backoffice oder durch Buchung eines Leistungspakets durch den Kunden zustande. Die Annahme kann in Textform erfolgen. Regelungen des jeweiligen Angebots – insbesondere zu Leistungsumfang, Vergütung, Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist – gehen diesen Bedingungen vor.
§ 4Leistungsumfang und Durchführung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Leistungspaket. Die Leistungserbringung erfolgt flexibel und ist nicht an feste Zeiten gebunden; CUBE Backoffice behält sich vor, interne Zeitfenster zur Bearbeitung einzuplanen. Die erbrachten Leistungen werden mittels Zeiterfassung dokumentiert.
§ 5Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt auf monatlicher Basis im Voraus.
Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.
Die Leistungserbringung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Die vereinbarte Monatspauschale beruht auf dem im Angebot zugrunde gelegten Leistungsumfang; nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann sie entsprechend der tatsächlich angefallenen Mengen und des tatsächlichen Leistungsumfangs angepasst werden.
Die Anpassung wird in Textform mitgeteilt und gilt ab dem folgenden Abrechnungsmonat; der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
Eine rückwirkende Erstattung ist ausgeschlossen.
§ 6Laufzeit und Kündigung
Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und verlängern sich mangels fristgerechter Kündigung jeweils um einen weiteren Monat. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7Nicht genutzte Leistungen
Nicht in Anspruch genommene Stunden oder Leistungen innerhalb eines Abrechnungszeitraums verfallen ersatzlos. Eine Übertragung auf Folgemonate sowie eine Rückerstattung sind ausgeschlossen.
§ 8Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit; die Belege eines Monats spätestens zum 01. des Folgemonats. Verzögerungen oder Mehraufwand infolge unzureichender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von CUBE Backoffice. Für hieraus entstehende Fristversäumnisse sowie Säumnis- und Verspätungszuschläge, Zinsen und Bußgelder haftet CUBE Backoffice nicht. Eine Pflicht zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Angaben besteht nicht.
§ 9Einsatz von Mitarbeitern und Dritten
CUBE Backoffice ist berechtigt, zur Leistungserbringung Mitarbeiter sowie beauftragte Dritte einzusetzen. Diese handeln im Namen und Auftrag von CUBE Backoffice. Etwaige durch den Kunden erteilte Vollmachten gelten auch gegenüber diesen Personen.
§ 10Haftung
CUBE Backoffice haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CUBE Backoffice nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf den Auftragswert der letzten zwölf Monate. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Datenverlust und Betriebsunterbrechungen, ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CUBE Backoffice.
§ 11Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Die Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.
§ 12Datenschutz
Soweit CUBE Backoffice personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die dort getroffenen Regelungen gehen diesen Bedingungen im Bereich des Datenschutzes vor.
§ 13Zahlungsverzug und Mahnwesen
Der Kunde gerät spätestens mit Ablauf des Fälligkeitstages in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
CUBE Backoffice führt ein automatisiertes Mahnverfahren durch:
- 1. Zahlungserinnerung 2 Tage nach Fälligkeit
- 2. Zahlungserinnerung 4 Tage nach Fälligkeit
- Mahnung 7 Tage nach Fälligkeit
Ab Verzugseintritt werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahnkosten erhoben; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Während des Zahlungsverzugs ist CUBE Backoffice berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen oder einzustellen. Ein Anspruch auf Nachholung der ausgefallenen Leistungen besteht nicht.
§ 14Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von CUBE Backoffice, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Strausberger Str. 15a
15345 Altlandsberg
Alleinige Gesellschafterin: Haberer Unternehmensholding UG (haftungsbeschränkt), Sitz Altlandsberg
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