Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
Ein Betrieb ist schließlich nur so gut wie seine Leute. Deshalb lernst du hier den ganzen Weg eines Mitarbeiters, von der Suche über die Einstellung und die Gehaltsabrechnung bis zur Kündigung. Das Herzstück ist dabei die Entgeltabrechnung, das Rechnen vom Brutto zum Netto. Das ist nicht nur Prüfungsstoff, denn das brauchst du in jedem Büro.
Miriam Haberer · Dozentin, Trainerin und Speakerin · IHK-Prüferin · seit 2004 im Unterricht
Tipp: Zuerst aufklappen, dann lesen. Wenn du auf eine Rechenkarte tippst, zeigt sie das Ergebnis.
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Personalbedarf ermitteln
Wie viele Leute braucht der Betrieb?
Personalbedarf ermitteln
Wie viele Leute braucht der Betrieb?Bevor ein Betrieb jemanden sucht, muss er wissen, wie viele Leute er überhaupt braucht und mit welchen Fähigkeiten. Das ist also die Personalbedarfsplanung. Dabei schaut man auf den aktuellen Bestand und auf den künftigen Bedarf, die Lücke dazwischen muss gefüllt werden.
Stufe 2 · die Arten des Bedarfs
- Ersatzbedarf: jemand geht (Rente, Kündigung), die Stelle wird neu besetzt.
- Mehrbedarf: der Betrieb wächst, es braucht zusätzliche Leute.
- Minderbedarf: es wird weniger gebraucht, Personal wird abgebaut.
Personalplanung ist Vorausdenken. Wer erst sucht, wenn jemand schon weg ist, hat ein Loch. Gute Betriebe planen den Bedarf vorher, etwa wenn eine Mitarbeiterin in Elternzeit geht oder jemand bald in Rente. In der Prüfung wird übrigens gern nach den Bedarfsarten gefragt, die drei merkst du dir leicht: Ersatz, Mehr, Minder.
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Personal beschaffen
Intern oder extern, Stellenanzeige, Auswahl
Personal beschaffen
Intern oder extern, Stellenanzeige, AuswahlInterne Beschaffung
Aus dem eigenen Betrieb (Versetzung, Aufstieg, internes Schwarzes Brett). Schnell, günstig, motiviert, außerdem kurze Einarbeitung. Aber: kein frischer Wind.
Externe Beschaffung
Vom Arbeitsmarkt (Stellenanzeige, Agentur, Initiativbewerbung). Bringt dagegen neue Ideen und Wissen. Aber: teurer, längere Einarbeitung, höheres Risiko.
Aus den Bewerbungen wird dann ausgewählt: Sichtung der Unterlagen, Vorstellungsgespräch, manchmal Test oder Probearbeit. Wichtig ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Niemand darf wegen Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion oder Behinderung benachteiligt werden.
Die beste Auswahl schaut dabei auf Haltung und Eignung, nicht nur auf das Papier. Denn ein glattes Zeugnis macht noch keinen guten Mitarbeiter. Strukturierte Gespräche und eine Probearbeit zeigen deshalb mehr als jede Note. In der Prüfung punktest du, wenn du Vor- und Nachteile von interner und externer Beschaffung sauber gegenüberstellst, statt nur eine Liste runterzubeten.
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Arbeitsvertrag und Arbeitsrecht
Rechte, Pflichten, Arbeitszeit, Urlaub
Arbeitsvertrag und Arbeitsrecht
Rechte, Pflichten, Arbeitszeit, UrlaubDer Arbeitsvertrag regelt dabei das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Tätigkeit, Arbeitszeit, Gehalt, Urlaub, Kündigungsfristen. Daraus ergeben sich also Pflichten für beide Seiten. Der Arbeitnehmer schuldet zum Beispiel seine Arbeitsleistung, der Arbeitgeber das Entgelt und die Fürsorge.
Stufe 3 · die SchutzgesetzeWichtige Gesetze, die du deshalb kennen musst:
- Arbeitszeitgesetz: maximal 8 Stunden täglich (ausnahmsweise 10), Ruhepausen, Ruhezeiten.
- Bundesurlaubsgesetz: Mindesturlaub (bei 6-Tage-Woche 24 Werktage).
- Jugendarbeitsschutzgesetz: besonderer Schutz für unter 18-Jährige.
- Mutterschutz- und Pflegezeitgesetz, Kündigungsschutzgesetz.
"Ein Azubi (17 Jahre) soll bis 22 Uhr arbeiten. Ist das erlaubt?" Antwort: Nein. Denn nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht nach 20 Uhr und nicht mehr als 8 Stunden täglich arbeiten. Dabei bringt der Verweis auf das passende Gesetz die Punkte.
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Die Entgeltabrechnung
Vom Brutto zum Netto, das Herzstück
Die Entgeltabrechnung
Vom Brutto zum Netto, das HerzstückIm Arbeitsvertrag steht zwar das Bruttogehalt. Auf dem Konto landet dagegen das Netto, und das ist deutlich weniger. Denn dazwischen liegen Steuern und Sozialabgaben. Genau diesen Weg rechnest du hier deshalb nach.
Stufe 2 · was abgezogen wirdDie vier Sozialversicherungen (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) trägt man je zur Hälfte mit dem Arbeitgeber. Die Steuern trägt der Arbeitnehmer dagegen allein.
Stufe 3 · jetzt wird gerechnetBei der Sozialversicherung gilt übrigens: Der genannte Beitragssatz ist der Gesamtsatz, du zahlst nur die Hälfte. 18,6 % Rentenversicherung heißt also für dich 9,3 %. Wer den vollen Satz abzieht, rechnet das Netto also zu niedrig. Halbieren, dann rechnen. Das ist übrigens die häufigste Falle in der Entgeltabrechnung und genau die, mit der die Prüfung gern siebt.
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Personal betreuen und entwickeln
Fortbildung, Motivation, Mitarbeiter halten
Personal betreuen und entwickeln
Fortbildung, Motivation, Mitarbeiter haltenPersonalentwicklung heißt dabei, Mitarbeiter weiterzubilden und zu fördern: Fortbildungen, Schulungen, Aufstiegschancen. Das kostet Geld, bindet aber gute Leute und macht den Betrieb stärker. Denn wer nicht entwickelt, verliert seine Besten an die Konkurrenz.
Stufe 3 · MotivationMitarbeiter motiviert schließlich nicht nur Gehalt. Genauso zählen Anerkennung, gutes Betriebsklima, Verantwortung, flexible Arbeitszeiten und Entwicklungschancen. Man unterscheidet dabei materielle Anreize (Geld, Prämien) und immaterielle Anreize (Lob, Aufstieg, Arbeitsklima).
Mehr Geld motiviert kurz, dann gewöhnt man sich dran. Echte Bindung entsteht deshalb durch Anerkennung und Entwicklung. Ein gutes Wort zur richtigen Zeit wirkt übrigens oft länger als eine Gehaltserhöhung. In der Prüfung zeigst du Verständnis, wenn du materielle und immaterielle Anreize unterscheidest und erklärst, warum beides zusammen wirkt.
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Das Arbeitsverhältnis beenden
Kündigungsarten, Fristen, Zeugnis
Das Arbeitsverhältnis beenden
Kündigungsarten, Fristen, ZeugnisEin Arbeitsverhältnis endet zum Beispiel durch Kündigung, Aufhebungsvertrag (beide einigen sich), Befristung (Vertrag läuft aus) oder Erreichen der Altersgrenze. Die Kündigung ist nur einer von mehreren Wegen.
Stufe 3 · die Kündigungsarten
- Ordentliche Kündigung: unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Der Normalfall.
- Außerordentliche (fristlose) Kündigung: aus wichtigem Grund, sofort (zum Beispiel bei Diebstahl).
- Änderungskündigung: Kündigung verbunden mit dem Angebot, zu geänderten Bedingungen weiterzuarbeiten.
Eine Kündigung muss dabei schriftlich erfolgen (Originalunterschrift, keine E-Mail). Am Ende hat der Arbeitnehmer außerdem Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis.
"Ein Arbeitgeber kündigt per WhatsApp. Ist die Kündigung wirksam?" Antwort: Nein. Denn eine Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen (Paragraf 623 BGB). Eine Nachricht per WhatsApp oder E-Mail ist deshalb unwirksam. Genau diese Formfrage wird übrigens gern gestellt.
Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend sein, aber wahr. Daraus ist übrigens die berüchtigte Zeugnissprache entstanden: "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" ist top, "zu unserer Zufriedenheit" ist schon mäßig. Wenn du die Codes kennst, liest du zwischen den Zeilen. In der Prüfung reicht es zu wissen, dass ein Zeugnis wohlwollend und wahr zugleich sein muss, das ist der scheinbare Widerspruch dahinter.
Das Prozentrechnen hinter den Sozialabgaben (Anteile, Beitragssätze, vom Hundert) übst du übrigens auf der Lernseite kaufmännisches Rechnen. Wie es danach im dritten Jahr weitergeht, siehst du in der Lernfeld-Übersicht für Büromanagement.