Steuer-Cockpit
Die richtige Reihenfolge
Warum diese Reihenfolge?
Die USt-Jahreserklärung verprobt die Buchhaltung und muss vor dem Jahresabschluss sauber sein. GewSt und KSt brauchen den festgestellten Gewinn, und die GewSt-Rückstellung fließt zurück in den Abschluss. Privat geht erst danach, weil Gehalt und Ausschüttung aus der UG feststehen müssen.
CUBE UG – Erklärungen vorbereiten
1 USt-Jahreserklärung ▶
Verprobung
Umsatz laut Erklärung muss zur Summe der Erlöskonten passen, Vorsteuer zur Summe der Vorsteuerkonten. Differenzen zu den Voranmeldungen hier klären, nicht in ELSTER.
2 Jahresabschluss feststellen ▶
Checkliste vor dem Weiterrechnen
Abschreibungen gebucht · Rückstellungen (außer Steuern) gebildet · Abgrenzungen geprüft · Forderungen/Verbindlichkeiten abgestimmt · Kasse/Bank stimmen. Die Steuerrückstellungen (GewSt/KSt) kommen aus Schritt 3 und 4 zurück in den Abschluss.
3 Gewerbesteuer-Erklärung ▶
4 Körperschaftsteuer-Erklärung ▶
5 E-Bilanz übermitteln ▶
Reihenfolge
Erst wenn GewSt- und KSt-Rückstellung final im Abschluss gebucht sind, wird die E-Bilanz übermittelt. Übermittlung per Taxonomie aus der Buchhaltungssoftware (Lexware: Modul E-Bilanz), nicht über Mein ELSTER manuell. Danach Gesellschafterbeschluss zur Feststellung und Offenlegung/Hinterlegung beim Unternehmensregister nicht vergessen (Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung reicht).
Privat – Einkommensteuer vorbereiten
N Anlage N – Gehalt aus der UG / Anstellung ▶
S Anlage S – Freiberufliche Dozententätigkeit ▶
Prüfpunkt Übungsleiterpauschale
Nebenberufliche Lehrtätigkeit für IHK oder öffentliche Träger kann bis 3.000 € steuerfrei sein (§3 Nr. 26 EStG). Vor dem Eintragen prüfen, welche Honorare qualifizieren, das gehört dann in die dafür vorgesehene Zeile der Anlage S.
K Anlage KAP – Ausschüttung aus der UG ▶
Prüfpunkt Teileinkünfteverfahren
Als Gesellschafterin mit mindestens 25 % Beteiligung (oder 1 % plus beruflicher Tätigkeit für die UG) kannst du statt Abgeltungsteuer das Teileinkünfteverfahren beantragen (§32d Abs. 2 Nr. 3 EStG): 60 % steuerpflichtig zum persönlichen Satz, 40 % frei. Antrag gilt für 5 Jahre, lohnt bei persönlichem Steuersatz unter ca. 42 %. Vorher durchrechnen.
V Vorsorge, Sonderausgaben, Außergewöhnliches ▶
Warum hier keine Steuerberechnung?
Das Tool ist jahresneutral. Grundfreibetrag, Tarif und Pauschbeträge ändern sich jedes Jahr, ELSTER rechnet nach dem Absenden verbindlich mit den aktuellen Werten. Hier zählt: alle Zahlen vollständig und belegt.