CUBE – das Würfelprinzip® · Arbeitshilfe
Steuer-Cockpit
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Fahrplan
Eine übliche Reihenfolge
Warum diese Reihenfolge üblich ist
Die USt-Jahreserklärung verprobt die Buchhaltung und muss vor dem Jahresabschluss sauber sein. GewSt und KSt brauchen den festgestellten Gewinn, und die GewSt-Rückstellung fließt zurück in den Abschluss. Privat folgt danach, weil Gehalt und Ausschüttung aus der Gesellschaft feststehen müssen. Ohne GmbH oder UG startest du direkt mit Strecke 2.
Strecke 1
GmbH / UG: Zahlen vorbereiten
1 USt-Jahreserklärung
Verprobung
Umsatz laut Erklärung muss zur Summe der Erlöskonten passen, Vorsteuer zur Summe der Vorsteuerkonten. Differenzen zu den Voranmeldungen vor der Übertragung klären.
2 Jahresabschluss feststellen
Checkliste vor dem Weiterrechnen
Abschreibungen gebucht · Rückstellungen (außer Steuern) gebildet · Abgrenzungen geprüft · Forderungen und Verbindlichkeiten abgestimmt · Kasse und Bank stimmen. Die Steuerrückstellungen (GewSt und KSt) kommen aus Schritt 3 und 4 zurück in den Abschluss.
3 Gewerbesteuer-Erklärung
4 Körperschaftsteuer-Erklärung
5 E-Bilanz übermitteln
Reihenfolge
Erst wenn GewSt- und KSt-Rückstellung final im Abschluss gebucht sind, wird die E-Bilanz übermittelt. Übermittlung per Taxonomie aus der Buchhaltungssoftware (Lexware: Modul E-Bilanz), nicht manuell über Mein ELSTER. Danach Gesellschafterbeschluss zur Feststellung und Hinterlegung beim Unternehmensregister nicht vergessen (Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung reicht).
Strecke 2
Privat: Zahlen für die Einkommensteuer sammeln
N Anlage N: Gehalt aus Geschäftsführung oder Anstellung
S Anlage S oder G: Selbstständige Tätigkeit
Hinweis Übungsleiterpauschale
Für bestimmte nebenberufliche Lehrtätigkeiten sieht § 3 Nr. 26 EStG eine Steuerbefreiung vor. Ob deine Honorare darunter fallen, klärst du mit deinem Steuerberater.
K Anlage KAP: Kapitalerträge und Ausschüttungen
Hinweis Teileinkünfteverfahren
§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG sieht unter bestimmten Beteiligungsvoraussetzungen ein Antragsrecht auf das Teileinkünfteverfahren vor. Ob der Antrag in deinem Fall infrage kommt und sinnvoll ist, klärst du mit deinem Steuerberater.
V Vorsorge, Sonderausgaben, Außergewöhnliches
Warum hier keine Steuerberechnung?
Die Arbeitshilfe sammelt und ordnet Zahlen. Grundfreibetrag, Tarif und Pauschbeträge ändern sich jedes Jahr, die verbindliche Berechnung macht das Finanzamt. Hier zählt: alle Zahlen vollständig und belegt.
Übertragung
ELSTER-Übertragung
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Eine Arbeitshilfe von CUBE – das Würfelprinzip® UG zum Sammeln und Ordnen von Zahlen, frei nutzbar für alle. Sie ersetzt keine Steuerberatung und erstellt keine Steuererklärung. Hilfe in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes bieten wir nicht an. Die Erklärungen erstellst und verantwortest du selbst oder dein Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr. Die laufende Buchhaltung bereiten wir im Rahmen von § 6 Nr. 4 StBerG vor: Backoffice.